Ermittlungsskandal bei Staatsanwaltschaft zur Strafanzeige gegen Banker HUBER

Unsere eigenen Erfahrungen mit unterschiedlichen Staatsanwaltschaften, insbesondere der Staatsanwaltschaft Korneuburg, umfassen ein reichhaltiges Spektrum, das von Schlamperei, Oberflächlichkeit, abseits der Rechtsnormen liegenden Vorgangsweisen, bis hin zum Verdacht der politischen Korruption reicht. Von der Tatsache, daß in der Causa NÖ HILFSWERK, im Zuge derer diverse Strafanzeigen gegen Zeugen der ÖVP-nahen Pflegeeinrichtung wegen Falschaussage vor Gericht einfach eingestellt wurden, sehr eigentümlich gearbeitet wurde, bis zu einem versuchten Racheakt gegen den Herausgeber, weil er diese skandalösen Sachverhalte publik machte, reicht die unfaßbare Bandbreite. In der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg durch den  Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Hainburg Privatstiftung, Mag. Wolfgang RIEDL, die auf Betreiben von Josef GRUBMÜLLER durch eine Sachverhaltsdarstellung des Juristen Mag. Peter MELICHAREK gegen den vormaligen Vorstandsvorsitzenden KR Karl HUBER wegen Verdachts  der Verbrechen der Veruntreuung (§133 Abs. 2 StGB) sowie der Untreue (§ 153 Abs. 2 StGB) eingebracht wurde, ermittelte die STA, Mag. Ronald SCHAFFER unter der Aktenzahl 118 5 St 194/09h. Dieser Ermittlungsakt ist aus unserer Sicht ein signifikantes Beispiel dafür, wie die politische Korruption in Österreich funktioniert. So wie ein Strafverfahren gegen eine Person des öffentlichen Lebens, bei dem zusätzlich, ob bewußt oder unbewußt, die Interessen der involvierten Partei des Bankenkonzerns Sparkasse / Erste Bank berücksichtigt werden. Im Fall des Ex-Bankers HUBER derartig geführt, daß ein weiteres Mal seine kriminellen Handlungen unter den Teppich gekehrt werden können.

Wir als unabhängiges Medium haben uns vorgenommen, in den nun folgenden Sachverhaltsdarstellungen ausschließlich den Fokus auf die eklatanten Fehler und das Ignorieren der Fakten und der Beweismittel durch die Ermittlungsbehörde zu richten, und wir werden uns zu einem späteren Zeitpunkt noch detailliert mit weiteren im Ermittlungsakt enthaltenen Segmenten befassen.

Warum wurde überhaupt die Strafanzeige gegen KR Karl HUBER erstattet

HUBER war von 1998 bis 2008 u.a. Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hainburg Privatstiftung und Geschäftsführer der Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GmbH. HUBERS kriminelle Handlungen in Form der persönlichen Bereicherung sind über den Zeitraum vieler Jahre von den internen Prüfungsgremien des Sparkassenprüfungsverbandes/Innenrevision bescheinigt, dokumentiert, und auch nachgewiesen worden. Als diesmal die Finanzgebarung der Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GesmbH für das Jahr 2007 geprüft wurde und dabei HUBERS kriminelle Handlungen schon wieder festgestellt wurden, wurde dem ehrenwerten Mann nahegelegt; “sämtliche Funktionen mit sofortiger Wirkung zurückzulegen”. Die Summe der Veruntreuung alleine für das Jahr 2007 wurde laut internen Bankunterlagen mit der Höhe von 11.169,74 € seitens des Prüfungsverbandes beziffert. (red. Anm.: Auch wir haben einige Positionen aus der Buchhaltung selbst nachrecherchiert und werden die Verwerflichkeit¹ HUBERS Finanzgebarung an Hand von Beispielen aufzeigen, die vom Prüfungsverband offensichtlich unberücksichtigt geblieben sind).

Faksimile aus dem internen Bankenbericht für den Verwaltungsaufwand der Stiftung aus dem Jahr 2007 - 57% (!) der Ausgaben wurden von HUBER als zweckentfremdet eingestuft

Faksimile aus dem internen Bankenbericht für den Verwaltungsaufwand der Stiftung aus dem Jahr 2007 - 57% (!) der Ausgaben wurden von HUBER als zweckentfremdet eingestuft

Als Ermittlungsbehörde hätte man bereits zu dieser Ausweisung in Gegenüberstellung zu HUBERS Aussage stutzig werden müssen, da HUBER wie folgt angab:

Meines Wissens war zu meiner Zeit der Verwaltungsaufwand in der Stiftung ca. 10.000.- Euro …

Alleine der Betrag, den er abzweigte lag darüber!

Die Konzernleitung der SparkasseErste Bank reagierte nicht korrekt, in dem sie nicht nach dieser Feststellung den gesamten Zeitraum seiner Tätigkeit innerhalb der Stiftung nochmals unter die Lupe nahm. HUBERS Aussage dazu vor dem NÖ Landeskriminalamt:

Es kam beim Prüfungsverband zu einer Einladung. Ich glaube es war der 30. Jänner 2008. Bei diesem Gespräch wurde mir der Prüfbericht überreicht. Ich konnte kurz Einsicht nehmen. Mir war bewußt, dass ich schuldhaft gehandelt habe. Daraufhin hat man mir nahegelegt, sämtliche Funktionen mit sofortiger Wirkung zurückzulegen. Auf meine Frage, wie ich den Schaden gutmachen kann, wurde mir die Möglichkeit angeboten, an den SPV GesmbH den von mir bestimmten Geldbetrag einzuzahlen. Ich habe den Betrag von 30.000.- Euro festgelegt. Ich habe diesen Betrag in dieser Höhe deshalb gewählt, weil ich bereits in den Jahren zuvor das selbe Vergehen begangen habe. Ich habe mit der Höhe dieses Betrages sichergestellt, dass sämtlicher von mir verursachter Schaden wiedergutgemacht wurde. Der Sparkassenprüfungsverband war mit dieser Höhe einverstanden und sagte, dass mit den 30.000.- Euro der gesamte Schaden wiedergutgemacht ist.

Faksimile aus der Beschuldigtenvernehmung HUBERS vor dem NÖ Landeskriminalamt am 6.8.2009 - Der Täter bestimmt Schadenshöhe!

Faksimile aus der Beschuldigtenvernehmung HUBERS vor dem NÖ Landeskriminalamt am 6.8.2009 - Der Täter bestimmt Schadenshöhe!

Der Beschuldigte HUBER führt weiters aus:

Mir wurde auch vom Prüfungsverband Stillschweigen garantiert worden, weil einerseits die Sparkasse um ihren Ruf fürchtete.

Bankenskandal

Mit Datierung vom 7.2.2008 richtet Kommerzialrat Karl HUBER sowohl an den Gesellschafter, die Geschäftsführung der Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GmbH als auch an die Mitglieder des Vorstandes der Sparkasse Hainburg Privatstiftung Briefe, die die Rücktrittserklärung aus Alters- und Gesundheitsgründen zum Ausdruck brachten.

Aus unserer Analyse der zur Verfügung gestellten Dokumente und umfassender Recherchen zur Persönlichkeit des Karl HUBERS war es dann aus unserer Sicht auf die Gier nach Macht, Einfluß und Zugang zu Fremdgeldern zurückzuführen, daß dieser am 13.2.2008 seinen Rücktritt, zusätzlich mit der Signatur der “Sparkasse Hainburg – Privatstiftung” versehen, unter Ausweisung einer offiziellen e-Mail-Adresse der Sparkasse Hainburg, widerrief. HUBER zeigte laut mehreren Informanten die Ambition “wieder an den Futtertrog”, wie es eine  Quelle bezeichnete, zurückzukehren.

Faksimile der e-Mail von KR Karl HUBER an den Vertreter des Sparkassenprüfungsverbandes

Faksimile der e-Mail von KR Karl HUBER an den Vertreter des Sparkassenprüfungsverbandes

Die SPÖ Hainburg trug mit ihren Publikationen dazu bei, daß die Stiftung zum Dauerbrenner in der Öffentlichkeit wurde – sich ein guter Nährboden für HUBERS Rückkehr bildete und sich folglich regionale Medien publizistisch der Stiftung widmeten. Eine schmutzige Schlacht, die weder dem Kern der wohltätigen Einrichtung entsprach, noch von Sachlichkeit und Tiefgründigkeit geprägt war. Kleinkariertes politisches Hickhack unter Außerachtlassung der Kerninhalte. Der SPÖ ging es ganz offenkundig darum, wieder Einfluß durch Besetzung von Funktionspositionen zu erlangen.

Der Ruf der Sparkassenstiftung hat unter diesem kleinkarierten politischen Scharmützel in der Öffentlichkeit genug gelitten. Mag. RIEDL als neu berufener Leiter gibt in seiner Zeugenvernehmung in der Strafsache zu HUBER wie folgt an:

Es sei im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der Stiftung der Sparkasse AG, keinen Imageschaden hervorzurufen. Deshalb sei man zu der Lösung gelangt, dass mit dieser Schadenswiedergutmachung und dem freiwilligen Rückzug von KR Huber die Angelegenheit als erledigt zu betrachten sei.

Ich habe mich dieser Entscheidung gebeugt und unternahm vorerst keine weiteren Schritte in dieser Causa. Im Frühjahr 2009 wurde ich informiert, dass KR Huber wieder in den Vorstand der Privatstiftung zurückkehren möchte. Aufgrund meines Wissenstandes war es aufgrund der Vorkommnisse im Jahr 2007 im Interesse der Stiftung nicht vertretbar.

Die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft war somit als Notwehrhandlung der verantwortlichen Funktionsträger der Privatstiftung zu bezeichnen, die sich zunehmend dem politischen Druck der SPÖ ausgesetzt sahen, die einerseits Einfluß innerhalb der Stiftung zurückerlangen wollte und anderseits offensichtlich die einzige Möglichkeit um HUBER eine Rückkehr unmöglich zu machen.

¹ Verwerflichkeit im Zusammenhang mit § 71 StGB – “Auf der gleichen schädlichen Neigung beruhen mit Strafe bedrohte Handlungen, wenn sie gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet oder auf gleichartige verwerfliche Beweggründe oder auf den gleichen Charaktermangel zurückzuführen sind.”

Die Unfaßbarkeit der Arbeit der Staatsanwaltschaft Korneuburg

Unseren Vorwürfen, daß der Sparkassenkonzern, die Erste Bank, zumindest über ein Jahrzehnt die Machenschaften und kriminellen Handlungen des Kommerzialrats HUBER weder mit Konsequenz, noch insbesondere mit Strafanzeigen verfolgte, begegnete Mag. Peter THIER der Erste Bank wie folgt:

Wir haben der Staatsanwaltschaft Korneuburg alle Unterlagen im Verfahren zur Verfügung gestellt.

Herausgeber GLÖCKEL konterte: “Sie hätten schon vor 10 Jahren eine Strafanzeige wegen der realisierten Sparbücher einbringen müssen.” Der Journalist macht den Bankenkonzern dafür verantwortlich, daß HUBER sowie sein Stellvertreter in der Sparkasse Hainburg Millionen (Schilling) rechtswidrig abziehen konnten. HUBERS kriminelle Handlungen wurden gewerbsmäßig² aus minderen Beweggründen begangen und konnten nur vorgenommen werden, weil das Einzige was dem Bankenkonzern von Bedeutung war und ist, seinen Ruf und Ansehen in der Öffentlichkeit zu wahren. Nachweislich wurde über die Machenschaften immer der Deckmantel des Schweigens gehüllt. Das wird sich jetzt bitter rächen.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg läßt die beigefügten bankinternen Dokumente, auf die sich THIER bezog, die auch vom Sparkassenprüfungsverband stammen, völlig unberücksichtigt! Weder Sparkasse noch Erste Bank hatten Strafanzeige erstattet, jetzt meint man dort, das Notwendige alleine durch Übermittlung der Akten getan zu haben. Mit Nichten!

Bankenmanager HUBER lügt in seiner Beschuldigteneinvernahme

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg beauftragt das Landespolizeikommando Niederösterreich, das Landeskriminalamt, mit der Beschuldigteneinvernahme von Kommerzialrat Karl HUBER. Unter dem Titel “UNTREUE” findet die Vernehmung am 6.8.2009 unter der Geschäftszahl B5/42531/2009 statt. HUBER hat seinen Rechtsbeistand, Dr. Ulrich BRANDSTETTER in Übereinstimmung mit seinen Rechten nach der Strafprozeßordnung beigezogen. HUBER wird zu den Zahlungsmodalitäten bei der Stiftung befragt.

Nach geltendem Recht, dem Privatstiftungsgesetz (PSG), bescheinigt der Firmenbuchauszug der Sparkasse Hainburg Privatstiftung (Firmenbuchnummer: FN 185875 x) sowie in Übereinstimmung mit dem § 8 der Stiftungserklärung der Sparkasse Hainburg Privatstiftung die Vertretungsbefugnis wie folgt:

Die Privatstiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Faksimile aus dem Firmenbuchauszug zur Sparkasse Hainburg Privatstiftung FBNr.: FN 185875 x

Faksimile aus dem Firmenbuchauszug zur Sparkasse Hainburg Privatstiftung FBNr.: FN 185875 x

Stiftungsanwalt Mag. Peter MELICHAREK:

dies bedeutet,  daß jegliche Zahlungen, beispielsweise in Form von Überweisungen, immer durch die beiden Vorstände mit ihrer Unterschrift im kollektiv zu unterfertigen sind. Alles was davon abweicht ist ein Bruch geltenden Rechtes.

Diese Angabe machen auch sinngemäß übereinstimmend das vormalige leitende Stiftungsorgan, Josef GRUBMÜLLER sowie die derzeitige Vorstandsvorsitzende Dr. Miroslava GRUBMÜLLER.

Faksimile der Stiftungserklärung der Sparkasse Hainburg Privatstiftung - der § 8

Faksimile der Stiftungserklärung der Sparkasse Hainburg Privatstiftung - der § 8

Auf Seite 2 des Polizeiprotokolls findet sich folgende Aussage vom Verdächtigen HUBER:

Ab dem Jahre 2004 oder 2005 war Gerald Leder der zweite Geschäftsführer. Herr Leder hatte vollstes Vertrauen zu mir. Wenn ich Überweisungen durchführte, dann legte ich diese Belege Herrn Leder vor. Er hat die von mir vorgelegten Belege nicht geprüft, aber er hat mich fallweise schon über den Hintergrund dieser Zahlungen gefragt. Ich hatte bei Netbanking (red. Anmerkung: = Online-Banking) ab dem 7.7.2005 eine alleinige Berechtigung Überweisungen durchführen zu lassen. Diese Ermächtigung wurde mir von Gerald Leder erteilt.

Faksimile aus dem Vernehmungsprotokoll des NÖ Landeskriminalamtes

Faksimile aus dem Vernehmungsprotokoll des NÖ Landeskriminalamtes

Karl HUBER hat bei dieser Angabe nachweislich gelogen, da bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt eine Bankangestellte ihm eine Einzelverfügungsberechtigung freischaltete. Dabei handelt es sich, wie Bankprüfer feststellten, um Diliana NEYKOFF, die mit HUBER ein intimes Verhältnis hatte und die er im Jahr 2007 heiratete.

Der Skandal bei der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft liegt darin begründet, daß ihr das Schriftstück in Form des Prüfungsberichtes des Sparkassenprüfungsverbandes vorlag, das diese Feststellung der Innenrevision beinhaltet. Das Dokument mit dem Betreff: “Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GmbH – Prüfung des Verwaltungsaufwandes 2007” in dessen vorletztem Absatz:

Prüferische Feststellung:
Am Geschäftskonto der VV
(red.Anm.: VV = Vermögensverwaltung Sparkasse Hainburg Privatstiftung GmbH) mit der Konto-Nr. xxxxx bei der Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl Aktiengesellschaft (idF: Sparkasse) sind die beiden Geschäftsführer (nur) gemeinsam zeichnungsberechtigt (siehe Anlage 1).

Im September 2002 wurde KH (red. Anm.: = Karl Huber) – entgegen dieser Regelung über (nur) gemeinsame Zeichnungen – eine Einzelverfügungsberechtigung zum “netbanking”(siehe Anlage 2) von einer Mitarbeiterin der Sparkasse, Frau Diliana Neykoff, seit 1. Oktober 2007 verehelichte Huber (siehe Anlage 3), eingeräumt.

Faksimile aus dem internen Bankprüfbericht - HUBERS spätere Ehefrau NEYKOFF schaltete den Alleinzugang zum Online-Banking frei

Faksimile aus dem internen Bankprüfbericht - HUBERS spätere Ehefrau NEYKOFF schaltete den Alleinzugang zum Online-Banking frei

Klartext: Die Sparkassenagestellte NEYKOFF, mit der HUBER ein Verhältnis hatte und die eine Karriere in der Sparkasse unter IHREM CHEF startete, die keineswegs friktionsfrei über die Bühne ging, – es mußte für diesen Günstling auch ein Arbeitsplatz “frei gemacht” werden – hat schon im Jahr 2002 den Alleinzugang zum Netbanking freigeschaltet. In einem weiteren bankinternen Bericht der Prüfer wurde dazu wie folgt festgehalten:

Im September 2002 wurde KH eine Einzelverfügungsberechtigung zum netbanking vorschriftwidrig von D. Neykoff, seit 1. Oktober 2007 verehelichte Huber, eingeräumt.

Da tritt dann die logische Frage auf, warum die nunmehr verehelichte HUBER auf dem Posten der Filialleiterin der Sparkasse Kittsee sitzt. Fragen gibt es viele, auch warum sich die Prüfungsorgane mit diesem Wissen nicht dann sofort der gesamten Finanzgebarung angenommen hat. Die Wahrscheinlichkeit von weiteren zweckentfremdeten Geldern durch HUBER ab dem Alleinzugang zum Konto ist aus dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit durchaus gegeben! Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat allerdings diese bankinternen Prüfberichte völlig unberücksichtigt gelassen.

HUBERS Verschleierung seiner Vermögensverhältnisse bei der Einvernahme

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hat ein Beschuldigter bei seiner Einvernahme Angaben über seine Vermögensverhältnisse zu machen. Diese werden im Falle einer Verurteilung als Berechnungsgrundlage für die Strafbemessung herangezogen. Karl HUBER gab am 6.8.2009 zu seinem Vermögen wie folgt an:

5 Eigentumswohnungen und ein Wertpapierdepot in Höhe von 1,3 Mio Euro.

Faksimile aus der Beschuldigtenvernehmung des NÖ Landeskriminalamtes

Faksimile aus der Beschuldigtenvernehmung des NÖ Landeskriminalamtes

So weit so gut. HUBER bestätigte diese, wie auch alle seine weiteren Angaben mittels Unterschrift auf jedem Blatt seiner Einvernahme. Der Staatsanwaltschaft Korneuburg lag zwar ein weiterer vertraulicher Bericht der Innenrevision vor, der ausführlich und umfassend erläutert, warum HUBER bereits im Jahr 2000 als “Superabkassierer” und “skrupelloser Nehmer” tituliert wurde, und sehr detailliert die kontinuierliche Abzocke beinhaltete, aber auch diesen Bericht ignorierte man.

Wenn ein Mensch, wie HUBER, der sich gewerbsmäßig über Jahre hindurch unrechtmäßig bereicherte, vor offensichtlicher Bestechung eines Bankrevisors und im Falle NEYKOFFS ggf. vor Anstiftung zur Begehung einer Dienstpflichtverletzung³ nicht zurückscheute, um sich ein gewaltiges Vermögen anzuschaffen, 42 Jahre Sparkassendirektor war, sich Betriebskosten wie Strom, Heizung, Telefon auch Firmenwagen, einfach alles bezahlen ließ, und als Beispiel im Jahre 1999 ein monatliches Einkommen von rund 220.000.- öS (~ 16.000.- €) bezog, bei einem strategisch geplanten Schachzug im Jahr 1999 auf einen Schlag über 27 Millionen Schilling (~ 2 Mio €) abzog, dann taucht zwangsläufig eine Frage auf:

Bitte, wo sind diese Millionen, die sich ein Mann angeeignet hat, zu dem in einem weiteren vertraulichen Bankbericht folgende Formulierung auftaucht: “Meiner Meinung nach bedient sich Huber der Sparkasse als Melkkuh“, denn so hoch der Vermögenswert von 5 Eigentumswohnungen und einem Wertpapierdepot in Höhe von 1,3 Millionen auch dem kleinen fleißigen Durchschnittsverdiener erscheinen mögen, mit dem real existierenden Vermögen von Karl HUBER sind diese Werte keinesfalls in Einklang zu bringen. Zusätzlich stammen vier der fünf angeführten Eigentumswohnungen aus einer Erbschaft und waren nicht als Wertanlage aus dem eigenen Barvermögen angekauft worden. Bei HUBER fielen normale Lebenserhaltungskosten weg, die ließ er sich zahlen. Seine Frau arbeitet auch als Bankdirektorin und er bezieht laut eigenen Angaben ein monatliches Nettoeinkommen von rund 3.000.- €.

Faksimile aus dem Grundbuchauszug. Er beweist, daß vier Eigentumswohnungen durch Erbschaft in seinen Besitz gelangt sind und nicht angekauft wurden

Faksimile aus dem Grundbuchauszug. Er beweist, daß vier Eigentumswohnungen durch Erbschaft in seinen Besitz gelangt sind und nicht angekauft wurden

HUBER hat mit diesen Vermögensangaben gelogen; der Staatsanwaltschaft lag eine Reihe von Indizien durch die im Verfahren beigefügten Beweismittel vor, doch wer nicht sehen will, der sieht nicht! Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat das Verfahren gegen Kommerzialrat HUBER wegen der Zahlung der Summe von 30.000.- Euro unter dem Titel “Tätige Reue” am 7.9.2009 eingestellt. Jetzt wird sie sich als Folge dieser skandalösen Unterlassung einer ordnungsgemäßen und tiefgründigen Arbeit zur Vertretung der Interessen des Staates selbst zu verantworten haben.

Lesen Sie weiter mit der Reportage “DER GLÖCKEL enthüllt Schatztruhe des Ex-Bankmanagers KR Karl HUBER” wie eine Staatsanwaltschaft öffentlich bloßgestellt wird.

² Gewerbsmäßige Begehung § 70 StGB – Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

³ Interview mit Vorstandsdirektor KR Josef PRESCHITZ (Sparkasse Hainburg-Bruck-Neusiedl AG):
HUBERS Vorgangsweise und die Freischaltung zum netbanking entsprach nicht den Richtlinien der SPARKASSE;

Interview mit dem Leiter der Innenrevision der Sparkasse:
Frau HUBER hätte laut Dienstvorschriften für das Netbanking für Sparkasse und Erste Bank, trotz Vorlage der Ermächtigung durch die beiden Geschäftsführer keine Freischaltung vornehmen dürfen.

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